Stellenangebot des Bezirks Mittelfranken
Leitung der Fischereifachberatung
Allgemeines
Die Fachberatung für das Fischereiwesen wird vom Bezirk Mittelfranken seit dem Jahr 1908 unterhalten. Sie ist zuständig für alle fischereilichen Belange und steht mit den einschlägigen Behörden und Institutionen in ständigem Kontakt.
Im eigenen Wirkungskreis der Bezirke werden vielfältigste Beratungen für die Teichwirtschaft und die Angelfischerei vorgenommen. Die Fachberatung ist zuständig für die Befischungen im Rahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtline (EWRRL) in Mittelfranken und daraus abgeleiteter Folgeprojekte.
Des weiteren wirkt die Fachberatung beim Vollzug von Gesetzen, entweder als Sachverständiger oder als Träger öffentlicher Belange mit.
Hauptaufgaben sind Stellungnahmen zu folgenden Gesetzen:
Bayerisches Fischereigesetz mit Ausführungsverordnung, Wassergesetze, Flurbereinigungs-, Bau-, Naturschutz-, Jagd-, Wald- und Bay. Straßen- und Wegegesetz. Ebenso gehört wird die Fachberatung zu den Planfeststellungsverfahren mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung durch die Regierung von Mittelfranken und zum Bergrecht durch die Regierung von Oberfranken.
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Unser Dienstsitz
Die Fachberatung für das Fischereiwesen, eine Einrichtung des Bezirks Mittelfranken, befindet sich im Haus der Fischerei in Nürnberg, zusammen mit dem Fischereiverband Mittelfranken e. V. und dem Tiergesundheitsdienst Bayern (Abteilung Fisch) e. V.