
Wissenwertes zu Erlaubnisscheinen
Wie beantrage ich Erlaubnisscheine ?
Erlaubnisscheine sind im Artikel 29 Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG) geregelt.
Erlaubnisscheine beantragen Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde bzw. kreisfreien Stadt.
Hierzu verwenden Sie bitte den Vordruck "Antrag Erlaubnisscheine" und "Gewässeraufstellung".
Nach Prüfung der Antragunterlgen erhalten Sie einen Bescheid von ihrer Kreisverwaltungsbehörde/Kreisfreien Stadt der Sie berechtigt, die im Bescheid genannte Anzahl von Erlaubnisscheinen auszustellen.