Wissenwertes zu Erlaubnisscheinen

Wie beantrage ich Erlaubnisscheine ?
 

Erlaubnisscheine sind im Artikel 29 Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG) geregelt.

Erlaubnisscheine beantragen Sie bei Ihrer Kreisverwaltungsbehörde bzw. kreisfreien Stadt.

Hierzu verwenden Sie bitte den Vordruck "Antrag Erlaubnisscheine" und "Gewässeraufstellung".

Nach Prüfung der Antragunterlgen erhalten Sie einen Bescheid von ihrer Kreisverwaltungsbehörde/Kreisfreien Stadt der Sie berechtigt, die im Bescheid genannte Anzahl von Erlaubnisscheinen auszustellen.

Unser Dienstsitz

Die Fachberatung für das Fischereiwesen, eine Einrichtung des Bezirks Mittelfranken, befindet sich im Haus der Fischerei in Nürnberg, zusammen mit dem Fischereiverband Mittelfranken e. V. und dem Tiergesundheitsdienst Bayern (Abteilung Fisch) e. V.