Wissenwertes zum Thema Pachtvertrag
Wie schließe ich einen Pachtvertrag richtig ab?
Pachtverträge sind im Art. 25 Bayerisches Fischereigesetz (BayFiG) geregelt.
Es können maximal 3 Pächter einen Pachtvertrag abschließen.
Die Laufzeit beträgt mindestens 10 Jahre.
Verpachtet werden Fließgewässer, Angelteiche und Teiche die zur Fischzucht genutzt werden.
Dafür gibt es unterschiedliche Pachtverträge mit den entprechenden Regelungen.
Bitte verwenden Sie bei Neuabschluß immer aktuelle Pachtvertragsvordrucke.
Nur von allen Verpächtern und Pächtern unterschriebene Pachtverträge sind gültig.
Sie sind verpflichtet den Pachtvertrag innerhalb von 8 Tagen der Kreisverwaltungsbehörde/Kreisfreien Stadt vorzulegen.
Unser Dienstsitz
Die Fachberatung für das Fischereiwesen, eine Einrichtung des Bezirks Mittelfranken, befindet sich im Haus der Fischerei in Nürnberg, zusammen mit dem Fischereiverband Mittelfranken e. V. und dem Tiergesundheitsdienst Bayern (Abteilung Fisch) e. V.